SACHVERSTÄNDIGEN-GUTACHTEN IN GERICHTLICHEN VERFAHREN
Für die Erstellung von Gerichtsgutachten ist es in der Regel erforderlich, dass der Kfz-Sachverständige für das entsprechende Fach- bzw. Sachgebiet öffentlich bestellt und vereidigt ist.
Der Inhaber Herr Murat Albayrak ist von der Industrie- und Handelskammer Rheinhessen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung und ist IfS zertifizierter Sachverständiger für Kraftfahrzeug- Schäden und Bewertungen.
Herr Albayrak steht somit für die Erstellung von Sachverständigengutachten im Bereich der Kfz-Technik in gerichtlichen Verfahren (Rechtsstreit oder im selbstständigen Beweisverfahren), aber selbstverständlich auch in außergerichtlichen Verfahren für die Erstellung von Schadengutachten, z. B. nach einem Unfall, zur Verfügung.